Zunächst: Wer viel speichert, muss aufgrund der DSGVO (DatenschutzGrundVerordnung) nun viel erklären. Unsere Datenschutzerklärung fällt, weil wir grundsätzlich nichts über Sie speichern, kurz aus. Wir stellen eine solche in unsere Sites ein, obwohl unklar ist, ob wir, da WIR nichts speichern, überhaupt eine solche in unseren Webseiten vorhalten müssten. ...................
Verantwortlicher für
diese Datenschutzerklärung ist der Betreiber des Portals
JustitiaDirect, Daten wie im Impressum. ................... Nachtrag, nicht zur Datenschutzerklärung gehörend: Selten gab es zu einer Norm (Gesetz), Verordnung soviel Rechtsunsicherheit (auch unter Rechtsanwälten und Juristen allgemein) wie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) > HIER > finden Sie diese. Dies wurde teilweise auch ganz bewusst durch Personen angeheizt und verstärkt, die heute an dieser DSGVO Geld verdienen wollen. In der Folge hatte das zum Ergebnis, dass viele kleine Sites, auch private, ohne kommerziellen Hintergrund, völlig unnötig aufgegeben haben. Sie haben nicht verstanden, was diese Verordnung von Ihnen forderte und die Nachschau im Internet verstärkte diese Unsicherheit noch, weil Aussagen zur DSGVO sich vielfach widersprachen, teilweise völlig unverständlich (und auch missverständlich) waren und sind. Eines ist jedoch nicht zutreffend, dass jetzt jeder Sitebetreiber zum Erfüllungsgehilfen der Gesetzgebung mutiert, soll heissen, kontrollieren was andere, mit denen man zusammen arbeitet, deren Dienste man nutzt, mit den Daten von Usern veranstaltet, muss niemand. Eine aufmerksame Sorgfaltspflicht sollten Webmaster allerdings walten lassen, um offensichtlichem Datenmissbrauch keinen Support zu leisten. Was zu den Obliegenheiten eines Webmasters, Sitebetreibers jedoch gehört ist, den Usern seiner Webseiten, seinen Vertragspartnern offen darzustellen, was und warum und wie lange er was mit erhobenen Daten veranstaltet, mit welchen Drittanbietern er zu welchem Zweck zusammenarbeitet. Weiterhin hat er die Obliegenheit seinen Usern und Vertragspartnern Gelegenheit zu geben, sich über die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche dieser Dritten zu informieren und sich dazu informieren und schlau machen zu können, was die mit seinen Daten veranstalten und inwieweit sie die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten, damit er für sich entscheiden kann, ob er das akzeptieren will und inkauf nimmt oder nicht. Das kann z. B. durch einen Link auf die Internetsite dieser Drittanbieter und einen Link auf deren Datenschutzerklärung geschehen. Aber grundsätzlich gilt: Jeder Webmaster, Sitebetreiber ist primär nur für das verantwortlich was er an Daten erhebt, speichert und verarbeitet. .......
|